Atemtherapie · Sprechtherapie · Stimmtherapie in Nürnberg Ost
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Der Weg zur Verordnung

Der Weg zur Verordnung bzw. zum Rezept

 

Folgende Ärzte und medizinische Bereiche können Verordnungen (Rezepte) ausstellen: 

  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
  • Phoniater
  • Neurologen
  • Psychologen
  • Kinderärzte
  • Allgemeinärzte
  • Internisten
  • Allgemein-Mediziner
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden
  • Ärzte der Uni Kliniken / Krankenhäuser
  • Psychiater


Wird vom Arzt ein Rezept für eine Therapie ausgestellt, so übernehmen in der Regel die Krankenkassen die Kosten für die Behandlung. Sollte Ihr Vertrag allerdings einen Wahltarif-Ausschluss enthalten, sollten Sie sich vor Beginn der Therapie von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen inwieweit oder in welcher Form Kosten übernommen werden.

Einen Heilmittelkatalog der verschiedenen Verschreibungspositionen finden Sie zum Beispiel hier oder auf den Seiten der AOK und der Kassenärztlichen Vereinigung.

Die Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln (z.B. Muster 14) ändern sich zum 1. Januar 2017. Sie enthalten dann ein zweites Feld für den ICD-10-Code.
Die Änderung der Vordrucke steht im Zusammenhang mit einer Neufassung der Diagnoseliste der bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten für Heilmittel. Die Liste heißt ab 2017 "Besondere Verordnungsbedarfe". Sie sieht zur Berücksichtigung der Heilmittelverordnung als besonderer Verordnungsbedarf teilweise einen zweiten ICD-10-Code vor.
Die neuen Vordrucke ersetzen ab 2017 die bisherigen, die dann ihre Gültigkeit verlieren.

Formular zur Heilmittelverordnung für den Facharzt, gültig bis 31.12.2020

Bitte beachten Sie: Ab 01.01.2021 muss das neue Formular Heilmittelverordnung 13 [PDF] verwendet werden.