Atemtherapie · Sprechtherapie · Stimmtherapie in Nürnberg Ost

Übernahme der Behandlungskosten

Stellt ein Arzt eine Verordnung für die Therapie aus, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Behandlungskosten. Enthält Ihr Vertrag einen Wahltarif oder besondere Leistungsausschlüsse, klären Sie bitte vor Beginn der Therapie direkt mit Ihrer Krankenkasse, welche Kosten übernommen werden.

Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit der Praxis auf

Das gilt sowohl für eine Behandlung mit Heilmittelverordnung als auch für Selbstzahler. Wenn Sie Ihr Anliegen vorab kurz schildern, können wir besser einschätzen, welcher Therapieplatz passt oder ob zunächst eine Aufnahme in die Warteliste sinnvoll ist.

Wonach wir Sie im Erstgespräch fragen werden:

  • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • vollständige Anschrift
    • Name der Krankenkasse
    • Krankenkassen- oder Versichertennummer, falls diese für eine Rückfrage oder ein Genehmigungsverfahren benötigt wird
    • Telefonnummer für Rückfragen
    • eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens
    • falls schon bekannt: welche Arztpraxis die Verordnung ausstellen würde
    • die Zeiten, zu denen Sie von Montag bis Freitag für Termine in Schwaig vor Ort sein können.
      Je genauer die möglichen Uhrzeiten angegeben werden, desto leichter lässt sich ein passender Termin finden.